„Betreuung - oder darf es auch was anderes sein? Vorsorgevollmacht versus gesetzliche Betreuung“

Die Veranstaltung am Donnerstag war der Auftakt einer Reihe von lose aufeinanderfolgenden Themenabenden, die in der Seniorenresidenz Haus Steinwaldblick in Wiesau zukünftig stattfinden sollen.

Der gewollt provokante Titel der Veranstaltung, trägt der oftmals vorhandenen Verwirrung Rechnung: Was, wann, warum und überhaupt etwas ist los, wenn ich selber nicht mehr kann oder einer meiner Angehörigen

Gastgeberin Sybille Brunner, Leiterin der Seniorenresidenz der ESB –Seniorenresidenz Wiesau GmbH hatte dazu drei Referenten eingeladen: Marina Scheibner-Ihlow und Alex Weber von der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) und Jutta Kiener vom Allgemeinen Rettungsverband (ARV). Die drei Vereinsbetreuer, deren Aufgabe es ist, neben der gesetzlichen Betreuungen auch ehrenamtliche Betreuer u. a. zu informieren, beraten und zu unterstützen, waren dazu eingeladen worden, ihr Wissen an alle Interessierte weiter zu geben.

Vor 33 Zuhörern erläuterten die Referenten Grundsätzliches zu den Themen Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung und beantworteten Fragen aus dem Publikum. Unter den Zuhörern waren Angehörige von Senioren, die im Haus Steinwaldblick leben, Mitglieder des Hospizvereins, im ambulanten Pflegedienst Tätige und andere Interessierte.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Bevollmächtigung für eine oder mehrere andere Personen, für den Betroffenen zu handeln. Sie kann unter anderem die sogenannte Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung beinhalten. Erstere regelt die medizinischen Maßnahmen bzw. deren Unterlassung nach dem Willen des Verfügenden. In der Betreuungsverfügung erklärt der Verfügende, wer ihn gegebenenfalls – oder eben nicht – gesetzlich betreuen soll. Dieser Festlegung wird bei der Notwendigkeit einer Betreuung gefolgt.

In der Vorsorgevollmacht lassen sich die unterschiedlichsten Lebensbereiche regeln; je detaillierter desto besser: Bereiche können sein: Vermögen, Gesundheit, Finanzen, Behörden etc. Es gibt die unterschiedlichsten Formulare mit vorformulierten Texten oder man schreibt seine ganz individuellen. Die Stadt Tirschenreuth hat auf ihrer Homepage www.stadt-tirschenreuth.de unter „Formulare und Anträge“ einen entsprechenden Vordruck veröffentlicht. Sinn macht es auch, diese Vorsorgevollmacht z. B. durch die Betreuungsbehörden beglaubigen zu lassen.

Diese Vollmacht soll und kann ein Betreuungsverfahren ersparen, schließt es aber nicht aus.

Als gesetzliche Betreuer werden geeignete Personen im Ehrenamt und Menschen, die dies beruflich ausüben, bestellt. Dies erfolgt durch die Betreuungsstellen und schließlich durch den Betreuungsrichter beim Amtsgericht. Vereinsbetreuer, also Mitarbeiter von Betreuungsvereinen wie sie bei der KJF und dem ARV ansässig sind, beraten und unterstützen daneben ehrenamtliche Betreuer.

 Seniorenresidenz »Haus Steinwaldblick«